Allgemeine Team-Event Geschäftsbedingungen (AGB)
der Foxtrail Schweiz GmbH
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Foxtrail Schweiz GmbH und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Offerte gültigen Fassung.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Foxtrail Parcours
Die Foxtrail Schweiz GmbH bietet gemeinsam mit diversen Partnern unbegleitete Parcours (nachfolgend «Foxtrails») mit verschiedenen Einzelleistungen an. Es handelt sich dabei um eine Strecke, die vorwiegend zu Fuss absolviert wird und von einem Posten zum nächsten Posten führt, wobei die Reihenfolge der Posten vorgegeben ist. Die Lage und die Strecke werden den Teilnehmern nicht direkt kommuniziert, sondern durch das Lösen von Aufgaben, Rätseln unter Verwendung von textuellen oder physischen Hinweisen oder durch Bedienung von installierten Apparaten erspielt. Sollte die Lösung eines Postens nicht er-sichtlich sein, so können die Teilnehmer weitere Hinweise zur Lösung, aber auch die Position des folgenden Postens in den Spielunterlagen erfahren.
2.2 Foxtrail Tickets
Die Nutzung eines Foxtrails ist kostenpflichtig. Die Foxtrail Schweiz GmbH verkauft dem Kunden hierzu Foxtrail-Tickets in verschiedenen Preiskategorien, abhängig vom Umfang des Foxtrails und dem Alter der Teilnehmer. Der Verkauf erfolgt immer im Zusammenhang mit der Buchung von Startzeiten eines oder mehrerer Foxtrails.
2.3 Foxtrail Buchungen
Die Buchung eines Foxtrail Erlebnisses (nachfolgend «Foxtrail-Buchung») wird durch den Kunden getätigt. Die Buchung beinhaltet den zu absolvierenden Foxtrail, die Teilnehmeranzahl und die entsprechenden Foxtrail-Tickets sowie das Datum und die Uhr-zeit wann der Foxtrail gestartet wird sowie Zusatzleistungen der Foxtrail Schweiz GmbH wie Eventorganisation, Startbegleitungen und dergleichen. Die Verfügbarkeit von Foxtrails und deren Startzeiten sowie Zusatzleistungen werden durch die Foxtrail Schweiz GmbH kommuniziert.
3. Vertragspartner und Vertragsabschluss
Der Vertragspartner geht einen Vertrag mit dem Unternehmen Foxtrail Schweiz GmbH mit Sitz in Luzern ein. Der Vertragspartner ist die juristische Person, in deren Auftrag die buchende Person handelt. Handelt die buchende Person auf eigene Rechnung, so ist die Privatperson Vertragspartner (nachfolgend Kunde).
Der Kunde fordert bei Foxtrail Schweiz GmbH eine unverbindliche Offerte über die angefragte Foxtrail-Buchung an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte akzeptiert und die daraus folgende Auftragsbestätigung von Foxtrail Schweiz GmbH nicht binnen 24h per E-Mail beanstandet wird.
Der Kunde handelt als Organisator der Foxtrail-Buchung und haftet gegenüber der Foxtrail Schweiz GmbH als Gesamtschuldner der Foxtrail-Buchung; in erster Linie als befugter Vertreter der buchenden Organisation (Verein, Firma, Schule etc.) und in zweiter Linie als Privatperson.
Alle Teilnehmer einer Foxtrail-Buchung anerkennen mit dem Zustandekommen des Vertrags die vorliegenden AGBs der Foxtrail Schweiz GmbH sowie die Inhalte der Foxtrail-Buchung vorbehaltlos an. Im Speziellen die Preise und Anzahl der Foxtrail-Tickets, die gebuchten Foxtrails und die jeweiligen Startzeiten sowie die gebuchten Zusatzleistungen. Verweigern Teilnehmer die Anerkennung, so tritt der Selbstbucher oder Firmenkunde als Organisator an deren Stelle.
4. Produkt-, Leistungs- und Preisangaben
4.1 Eigene Leistungen
Die Foxtrail Schweiz GmbH bietet mit den Foxtrails verschiedene Einzelleistungen wie Postenspiele, Eintritte, Materialabgaben, Beförderungen und dergleichen an. Die Foxtrails werden laufend auf die Marktbedürfnisse hin angepasst und unterliegen äusseren Einflüssen wie Baustellen, Nicht-Passierbarkeiten, Änderungen der Partnerbetriebe etc. weshalb kein Anspruch auf Kontinuität der Einzelleistungen besteht. Die Foxtrail Schweiz GmbH behält sich vor, das Angebot auch kurzfristig anzupassen.
Der Leistungskatalog der Foxtrail Schweiz GmbH umfasst die Nutzung des gebuchten Foxtrails (mit seinen Anleitungen, Aufga-ben, Rätseln, Postenspielen und Inszenierungen), die Nutzung des Reservations- und Spielsystem, die Nutzung der online Spiel-App sowie die Übernahme der vorgegebene und spielbedingte Kosten, die zwingend für das Absolvieren eines Posten oder Erreichen des nächsten Posten notwendig sind (wie bspw. vorgegebenen Verkehrsmittel, spielbedingte Gerätemiete, Eintritte in kosten-pflichtige Einrichtungen, Spielmaterial und Überraschungen).
Massgeblich für den konkreten Leistungsumfang der Foxtrail Schweiz GmbH ist ausschliesslich der in der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungskatalog.
Die Leistungen der Foxtrail Schweiz GmbH sind mit dem Check-In des Teams vollumfänglich zur Verfügung gestellt und den Teilnehmern zur Nutzung zugänglich. Damit ist die Leistungserbringung der Foxtrail Schweiz GmbH erfolgt, abgegolten und der Vertrag seitens Foxtrail Schweiz GmbH erfüllt.
4.2 Drittleistungen
Die Foxtrail Schweiz GmbH vermittelt auf Wunsch als Rahmenprogramm zur Teilnahme an einem Foxtrail auch zusätzliche Leistungen von Partnerbetrieben (im Folgenden „Drittleistungen“) wie beispielsweise Gastroleistungen.
Die Drittleistungen werden von diesen Partnerbetrieben erbracht und von ihnen in Rechnung gestellt. Für die Verfügbarkeit, die Qualität und die Sicherheit dieser Drittleistungen sind ausschliesslich die jeweiligen Leistungserbringer verantwortlich.
5. Bezahlung
Alle Leistungen werden in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird per E-Mail an die buchende Person 8 Tage vor Startdatum zugestellt. Und ist innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum mit beiliegendem Einzahlungsschein zu begleichen. Nach Über-schreiten dieser Zahlungsfrist gerät der Firmenkunde ohne Mahnung in Verzug und Foxtrail Schweiz GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäss Art. 104 OR sowie Mahngebühren in Höhe von CHF 20.00 pro Mahnung zu verlangen. Foxtrail Schweiz GmbH behält sich bei weiterem Zahlungsverzug des Kunden vor, selbst die Betreibung einzuleiten oder fällige Forderungen an Dritte abzutreten. Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
6. Vertragsänderungen Foxtrail-Buchungen
6.1 Annullation
Events können gegen eine Gebühr von einmalig CHF 250.00 bis 10 Tage vor Starttermin annulliert werden. Danach wird eine Annullation zu 100% des Gesamtpreises der Buchung verrechnet.
6.2 No Shows
Sogenannte No Shows sind Firmenkunden, die am gebuchten Datum und zur gebuchten Startzeit nicht auf den Foxtrails ein-checken und sich bis Ende des Tages nicht bei der Foxtrail Schweiz GmbH gemeldet haben. In diesen Fällen wird 100% des Gesamtpreises der Buchung verrechnet. Es besteht kein Anrecht auf Rückvergütung, Umbuchung oder andere Ersatzleistungen.
6.3 Änderung der Teilnehmeranzahl und Startzeiten
Die Anzahl der Teilnehmer einer Buchung können bis 8 Tage vor Starttermin kostenfrei geändert werden. Dies bis zu einem Maximum, das durch die verfügbaren Foxtrails und Startzeiten je nach Stadt ausfällt und bis zu einem Minimum von 20 Personen. Nach diesem Zeitpunkt kann die Teilnehmeranzahl nur noch erhöht werden, Verfügbarkeiten von Plätzen und Startzeiten vorausgesetzt.
6.4 Startdatum ändern
Das Startdatum einer Buchung kann bis 10 Tage vor Starttermin kostenfrei umgebucht werden, sofern eine Startzeit zum neuen Wunschtermin verfügbar ist. Danach kostenpflichtig mit 250 CHF pro Umbuchung. Der neue Starttermin muss zwingend binnen 12 Monaten vom Starttermin der Auftragsbestätigung stattfinden. Wird kein neuer Termin gefunden oder verstreichen die 12 Monate, wird der Event kostenpflichtig annulliert.
6.5 Zusatzleistungen ändern
Zusatzleistungen können bis 10 Tage vor Startdatum dem Event hinzugefügt und auch kostenfrei annulliert werden. Die Foxtrail Schweiz GmbH kann ihrerseits Zusatzleistungen ohne Angabe von Gründen bis zum Starttermin kostenfrei annullieren.
6.6 Änderungen beim Check-In der Teams
Jedes Team einer Buchung muss zum Starten des Foxtrails den Check-In am Startort des Foxtrails vornehmen. Dabei registriert das Team
die Mobiltelefonnummer, über welche das Team während des Foxtrails erreichbar ist, den Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum des Teamleiters, die Anzahl Spieler im Team unterteilt in Teilnehmer ab 6 Jahren und ab 16 Jahren. Die Angaben sind zwingend wahrheitsgetreu auszufüllen. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Werden mehr Teilnehmer in den zur Buchung gehöhrenden Teams beim Check-In gemeldet als bei der Buchung gesamthaft angegeben, werden diese in einer zusätzlichen Rechnung verrechnet.
7. Foxtrail-Buchung Spielerlebnis und Gewährleistung
Die Foxtrail Schweiz GmbH ist um ein optimales Spielerlebnis aller Teilnehmer und Teams bemüht. Dazu werden Regeln zur Teameinteilung, Startintervalle, Spielregeln, Verhaltensweisen und der gleichen vorgegeben. Weiter unternimmt die Foxtrail Schweiz GmbH Anstrengungen bezüglich Wartung der Spielgeräte, Wartung der Routen, Passierbarkeit der Routen und dergleichen. Dennoch kann es zu subjektiven Beeinträchtigungen des Spielerlebnisses kommen; unter anderem, aber nicht abschliessend, da die
- Foxtrails unter freiem Himmel angelegt sind
- die installierten Posten öffentlich zugänglich sind
- Teilnehmer individuelle Spielgeschwindigkeiten haben
- Teilnehmer Pausen einlegen können
- Teilnehmer verfrüht oder verspätet starten
Die Teilnehmer haben in den Punkten 7.1 bis 7.5 keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz gegenüber der Foxtrail Schweiz GmbH.
7.1 Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit der Posten
Aufgrund der Rahmenbedingungen ist es trotz regelmässiger Prüfung und Wartung des Foxtrails möglich, dass einzelne Posten für einen kurzen Zeitraum nicht bzw. nicht vollständig begehbar oder funktionstüchtig sind.
7.2 Korrektheit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Spielanleitungen
Die Spielidee des Foxtrails ist die Verfolgung der Fährte des Leitmotives des Fuchses mit dem Charakternamen Fredy Fox. Fredy hinterlässt den Teilnehmern Hinweise, Anleitungen und Rätsel, um seine Fährte, die Route des Foxtrails, zu verfolgen. Der Fuchs als Charakter ist listig und verspielt. Es kann daher vorkommen, dass die gewählten Worte in den Spielanleitungen als unklar, nicht eindeutig, nicht leicht verständlich, teils umständlich oder auch als irreführend seitens der Teilnehmer verstanden werden. Dies dient der Steigerung des Rätselns, Knobelns, Diskutierens und innerhalb des Teams und ist ausdrücklich Bestandteil des Foxtrails. In den Fällen, in denen die Anleitung und Lösung eines Postens oder einer Aufgabe von den Teilnehmern nicht verstanden oder gelöst werden kann, steht den Teilnehmern eine Hilfestellungen in der Spiele-App zur Verfügung, um das Postenspiel zu lösen oder die Route zum nächsten Posten wieder aufnehmen zu können.
7.3 Spieldauer
Die Foxtrails haben eine vorgegebene Route und Posten. Dadurch ergibt sich eine Sollspielzeit pro Foxtrail, die von der Foxtrail Schweiz GmbH als Richtlinie angeben wird. Sie richtet sich nach der Gesamtdistanz des Foxtrails, einer angenommenen durchschnittlichen Laufgeschwindigkeit (3.8 Km/h) und einer Verweildauer pro Posten zur Lösung des Postenspiels. Aufgrund der individuellen Laufgeschwindigkeit und Zeitaufwand zur Lösung der Rätsel kann es vorkommen, dass Teilnehmer eine Abweichung von 1-2 Stunden gegenüber der Sollspielzeit für das Absolvieren des Foxtrails benötigen.
7.4 Spielerlebnis durch das Verhalten der Teams
Das Erlebnis des Foxtrails setzt sich aus den Postenspielen, der Teaminteraktion, der Wanderung entlang der Route und das Rätseln und Lösen von Aufgaben zusammen. Um dies bestmöglich zu erreichen, werden die Teilnehmer einer Buchung in Teams aufgeteilt, welche entweder zeitlich nacheinander oder aber zeitgleich auf unterschiedlichen Foxtrails starten.
Die Lösung eines Postens ist die Teilstrecke zum nächsten Posten. Das Spielerlebnis des Postens kann gemindert werden, wenn ein späteres Team den Posten erreicht und das vorher gestartete Team den Posten noch nicht beendet oder den Standort des Postens noch nicht verlassen hat.
Aufgrund der individuellen Spielgeschwindigkeit pro Team kann es vorkommen, dass ein Team von einem anderen eingeholt wird, was zu einem verminderten Spielerlebnis führen kann.
7.5 Spielerlebnis beeinträchtigt durch Wettereinflüsse
Das Erlebnis des Foxtrails wird massgeblich durch das lokale Wetter beeinflusst. Es kann daher vorkommen, dass Teilnehmer ein minderwertiges Spielerlebnis erfahren, wenn das Wetter nicht optimal für Outdooraktivitäten empfunden wird oder Wetterumschwünge eintreten.
8. Teilnahmebedingungen Foxtrail-Buchungen
8.1 Voraussetzungen der Teilnehmer
Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, eine Wanderung auf Wanderwegen zu absolvieren und sich im Gelände zu orientieren. Hierfür wird ein durchschnittliches Orientierungsvermögen vorausgesetzt. Besondere Ortskenntnisse sind nicht erforderlich. Es wird ein Mindestalter von 8 Jahren empfohlen. Für Schulklassen gilt eine Empfehlung ab der 5. Klasse. Teilnehmer unter 16 Jahre dürfen nur in Begleitung einer Betreuungsperson teil-nehmen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss. Daher muss beim Start in jedem Team mindestens eine Person 16 Jahre alt sein.
8.2 Verhaltensregeln für die Teilnehmer
Teilnehmer sind dazu verpflichtet, die Netiquette und Verhaltensregeln auf den Foxtrails einzuhalten. Diese umfassen mindestens:
- Die Teilnehmer lesen die Spielanleitungen stets genau und beachten jedes Wort.
- Die Teilnehmer verhalten sich in Innenräumen und Gebäuden rücksichtsvoll und dem Ort entsprechend.
- Die Teilnehmer verhalten sich im öffentlichen Raum den Normen entsprechend und sind achtsam auf andere Personen, Verkehrsteilnehmer, Umwelt und Natur.
- Posten werden von dem Teilnehmer ordnungsgemäss so verlassen, dass das nächste Team keine Beeinträchtigung erfährt.
- Schneller spielende Teams haben Vortritt und werden vom eingeholten Team vorbeigelassen.
- Treffen zwei Teams bei einem Posten aufeinander, hat das Team mit der späteren Startzeit Vortritt.
- Die Teilnehmer starten den Foxtrail zur gebuchten Startzeit pünktlich mit dem Check-In des Teams am Startort.
8.3 Mindestausrüstung der Teilnehmer
Für die Benutzung eines Foxtrails wird mindestens ein Smartphone pro Team (wobei allfällige Gesprächs- und Nutzungsgebühren zu Lasten der Teilnehmer gehen) und dem Wetter angepasste Freizeitkleidung und gutes Schuhwerk vorausgesetzt.
9. Haftung und Versicherung
Die Teilnehmer absolvieren die Foxtrails auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache der einzelnen Teilnehmer. Dies gilt insbesondere auch für die barrierefreien Foxtrails. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt Foxtrail Schweiz GmbH keine Haftung für direkte und indirekte Personen- oder Sachschäden, selbst wenn sie auf die Benutzung eines Foxtrails und der einzelnen Posten zurückzuführen sind. Der Haftungsausschluss greift auch bei rechtswidriger Absicht und grober Absicht von Hilfspersonen. Etwas anderes gilt nur im Falle einer rechtswidrigen Absicht oder groben Fahrlässigkeit der Foxtrail Schweiz GmbH selbst. Für die Drittleistungen der Partnerbetriebe haftet die Foxtrail Schweiz GmbH nicht.
10. Lieferbedingungen
Foxtrail Schweiz GmbH versendet Pakete ausschliesslich in die Schweiz und Lichtenstein. Die Pakete werden grundsätzlich per Post als Economy-Sendung verschickt. Das Transportrisiko wird vom Besteller bzw. Empfänger übernommen. Beim Postversand gelten die aktuellen Auslieferungszeiten der Schweizerischen Post. Foxtrail Schweiz GmbH übernimmt keine Haftung für die Einhaltung der Lieferzeiten der Schweizerischen Post.
11. Sonstige allgemeine Bestimmungen
11.1 Website
Alle Inhalte unseres Internetauftritts wurden mit Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Eine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Seiten kann jedoch nicht übernommen werden.
11.2 Copyright
Die Copyrights und sämtliche übrige Rechte an den Foxtrails, Startunterlagen, Plänen, Bildern, Texten und sonstigen Materialien von Foxtrail Schweiz GmbH verbleiben in jedem Falle bei der Foxtrail Schweiz GmbH. Jegliche Art von Kopieren, Vervielfältigen, Weitergeben und Veröffentlichen der Foxtrail-Idee, der Startunterlagen und/oder anderen Erzeugnissen von Foxtrail Schweiz GmbH ist sowohl in elektronischer als auch in nicht-elektronischer Form nicht gestattet und wird zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.
11.3 Salvatorische Klausel und Vollständigkeit
Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen Foxtrail Schweiz GmbH und ihren Kunden ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Diese Regelung gilt entsprechend für allfällige Vertragslücken.
Die Auftragsbestätigung und diese AGB stellen zusammen mit den Erläuterungen zu den „Frequently Asked Questions“ (FAQ) auf der Website von Foxtrail Schweiz GmbH die gesamte rechtliche Vereinbarung zwischen Foxtrail Schweiz GmbH und den Kunden dar. Es gibt keine vertraglichen Nebenabreden.
11.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese AGBs, geschlossene Verträge sowie deren Auslegung und Klagbarkeit und sämtliche Rechtsfragen zwischen Kunden und der Foxtrail Schweiz GmbH unterstehen materiellem Schweizerischen Recht unter Ausschluss (i) internationaler Übereinkommen, auch dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG), und unter Ausschluss (ii) der kollisionsrechtlichen Normen. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand den Schweizer Sitz von Foxtrail Schweiz GmbH, wobei das Recht von Foxtrail Schweiz GmbH vorbehalten bleibt, den Kunden alternativ auch an seinem Sitz oder Wohnsitz zu beklagen.
